Sie sind hier: Aktuelles > Mitschrift Scoping-Termin > 
20.4.2024 : 6:15 : +0200

Mitschrift Scoping-Termin

 

Klemm
RECHTSANWÄLTE & Partner                                                 

20. September 2016


Akten-Nr. 00127/15
Mitschrift Scoping-Termin


Termin wird nicht protokolliert. Die Unterrichtung über die beizubringenden Unterlagen geht an alle Teilnehmer.

Nordtrasse erfordert Beanspruchung hoch konfliktträchtiger Bereiche; engerer Südkorridor nicht.

Die Affektdistanzen der Feldlerche wurden zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes verwendet.

UNB bemerkt Diskrepanz der verschickten Karte des Untersuchungsraumes mit der gezeigten Karte (S.20 des Untersuchungsraumes) – Erklärung: der weite Südkorridor wird nicht Bestandteil der vertiefenden Prüfung.

UNB: warum wurde das FFH-Gebiet Reebrook nicht mit einbezogen? Liegt ca. 1,5 km vom nördlichem Korridor entfernt; UNB hält Berücksichtigung wohl für erforderlich. LBV: Screening wird durchgeführt; UNB: Str. aus dem Frühjahr sei nicht berücksichtigt worden

UNB weiter: es gäbe eine historische hochwertige Knicklandschaft im Bereich des ehemals geplanten Gewerbegebiets, daher bestehe möglicherweise ein Zusammenhang auch mit dem FFH-Gebiet, insbesondere bezüglich der Fledermäuse.

Die FFH Vorprüfung für das Gebiet „Nördlich Tiergarten" ergab in den 2000er Jahren keine erhebliche Beeinträchtigung. Die Prüfung wird nach heutigen Standards wiederholt.

Vortrag zur Fauna (Kieler Institut für Landschaftsökologie):

Für einige Arten wird es auf der späteren Planungsstufe der favorisierten Trasse vertiefende Untersuchungen geben müssen.

UNB: Der Fischotter wurde aktuell im Westen von Hammoor nachgewiesen.Die Haselmaus wurde im Osten nachgewiesen; Kartierungen sind durchzuführen, da sie vormals nur an der Vorzugsvariante vorgenommen wurden.

Fledermäuse: Sieben Arten wurden nachgewiesen (Kartierungen sind durchzuführen,
da vormals nur an der Vorzugsvariante)

Anmerkung gr. landwirtschaftliche Nutzung Wertigkeit der Böden, Lebensraumfunktion etc.

 

- Seite 2 -

Klemm
RECHTSANWÄLTE & Partner


Antwort Fachbeitrag Agrarstruktur wird separat vergeben, an Dr. Nils Lorenzen und Martin Hansen ö. b. v. landwirtschaftliche Sachverständige

LBV: Abbruch des letzten Verfahrens nach der Gesamtabwägung, nicht aufgrund umweltrechtlicher Vorschriften

LBV (Vorhabenträger) auf Nachfrage BGM Hammoor: Weitere öffentliche Veranstaltungen werden gerne angeboten.

Offizielles Ende des Scoping-Termins.

Weitere Aspekte:

LBV erhielt 210 Rückläufer nach der letzten Beteiligungsveranstaltung bezüglich der Trassenführung. Davon zwei neue Varianten, die liegen aber sehr weiträumig. Stellungnahme wird dazu erfolgen.

Bürgermeister (BGM) Hammoor: F-Plan Entwurf (8 ha) der Gemeinde wurde nach Kiel zur Stellungnahme geschickt. Es kam die Rückfrage, ob das eine Verhinderungsplanung sei. Es wird seitens der Gemeinde ein weiteres Baugebiet gewünscht. Dieses würde eine Trasse auch verhindern, Gemeinde will sich aber entwickeln. BGM weiß nicht, ob er seine Planung zurückziehen will. LBV kündigt an, auch weitere Planungen zunächst negativ zu bewerten.

LBV Die Einstellung 2012 erfolgte auch wegen neuer Siedlungsstruktur. Bei weiterer Entwicklung der Gemeinde sind Verzögerungen zu erwarten. Die Varianten lagen damals ziemlich dicht beieinander.

BGM: B-Planung über ca. 3 ha Land - Trasse kaum betroffen, aber Untersuchungsraum kann die Planung fortgesetzt werden?

UVP war auch im letzten verfahren schon freiwillig. Der Standard sollte gehalten werden. Vorhabenträger weist darauf hin, dass das Verfahren durch sorgfältige Prüfung eher schneller wird.

(Gesamtende 15.05 Uhr)

 

Dr. Kerstin Grohn

Rechtsanwältin